Ausgangslage klären
Wohnsitz, Bewilligung, Einkommen, Vermögen und mögliche Abzüge werden gemeinsam eingeordnet.
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Quellensteuer Schweiz · NOV & Einordnung
Wir klären mit Ihnen, ob eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder eine Neuberechnung relevant sein kann – verständlich, persönlich und ohne falsche Rückerstattungsversprechen.
NOV verständlich gemacht

Wohnsitz, Bewilligung, Einkommen, Vermögen und mögliche Abzüge werden gemeinsam eingeordnet.
Ein Antrag auf NOV muss grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres gestellt werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Bei einer NOV werden sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte deklariert. Quellensteuern werden angerechnet; Nachzahlungen sind möglich.
So funktioniert es

Sie nennen uns Kanton, Aufenthaltsstatus, Steuerjahr und den Grund Ihrer Anfrage.
Wir besprechen mögliche Abzüge, Pflichten und das relevante kantonale Vorgehen mit Ihnen.
Sie erhalten eine klare Rückmeldung, welche Unterlagen und Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.
Individuell statt pauschal

Erster Überblick
Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung muss der Antrag grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres beim Wohnsitzkanton gestellt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei einem Wegzug können frühere Fristen gelten.
Offizielle Informationen der ESTV
Persönlich für Sie daIhr Ansprechpartner
„Eine gute Beratung beginnt mit den richtigen Fragen – und endet mit einem Plan, den Sie nachvollziehen können.“Antonio AzzatoGeschäftsführer · AZZ Coaching GmbHAnfrage an Antonio senden
Gut zu wissen
Nein. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Je nach ordentlicher Berechnung kann sich eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung ergeben.
Grundsätzlich bis 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Laut ESTV ist diese Frist nicht verlängerbar. Bei Wegzug oder speziellen Konstellationen können abweichende Zeitpunkte relevant sein.
Bei in der Schweiz ansässigen Personen wird die nachträgliche ordentliche Veranlagung in den Folgejahren in der Regel bis zum Ende der Quellensteuerpflicht weitergeführt.
Ja. Im Rahmen der NOV werden grundsätzlich sämtliche steuerlich relevanten Einkünfte und Vermögensbestandteile deklariert.
Sie können Ihre Situation anfragen. Für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz gelten besondere Voraussetzungen, beispielsweise zur Quasi-Ansässigkeit und zur Zustelladresse.
Bereit für den nächsten Schritt?