AZZ Coaching GmbHJetzt anfragen
Abstrakte Visualisierung einer strukturierten Quellensteuerprüfung

Quellensteuer Schweiz · NOV & Einordnung

Quellensteuer prüfen.
Frist im Blick.

Wir klären mit Ihnen, ob eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder eine Neuberechnung relevant sein kann – verständlich, persönlich und ohne falsche Rückerstattungsversprechen.

AZZ Coaching GmbHPersönliche Rückmeldung
Rückruf anfragen
Fristbewusste PrüfungKeine RückerstattungsgarantiePersönliche Rückmeldung

NOV verständlich gemacht

Erst prüfen. Dann bewusst entscheiden.

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Zusätzliche Abzüge oder weitere Einkünfte können jedoch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung relevant machen. Das Ergebnis kann günstiger sein – oder zu einer Nachzahlung führen.Unterlagen für eine Quellensteuerprüfung
01

Ausgangslage klären

Wohnsitz, Bewilligung, Einkommen, Vermögen und mögliche Abzüge werden gemeinsam eingeordnet.

02

Fristen beachten

Ein Antrag auf NOV muss grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres gestellt werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

03

Folgen verstehen

Bei einer NOV werden sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte deklariert. Quellensteuern werden angerechnet; Nachzahlungen sind möglich.

So funktioniert es

Drei Schritte.
Ein klarer Weg.

Persönliche Besprechung strukturierter Unterlagen
01

Kurzcheck senden

Sie nennen uns Kanton, Aufenthaltsstatus, Steuerjahr und den Grund Ihrer Anfrage.

02

Situation einordnen

Wir besprechen mögliche Abzüge, Pflichten und das relevante kantonale Vorgehen mit Ihnen.

03

Nächsten Schritt planen

Sie erhalten eine klare Rückmeldung, welche Unterlagen und Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.

Individuell statt pauschal

Wann eine genauere Prüfung sinnvoll sein kann.

Ob eine NOV beantragt werden kann oder durchgeführt werden muss, hängt von Wohnsitz, Einkommen, Vermögen und weiteren Umständen ab.Situation unverbindlich schildern
Einzahlungen in die Säule 3aEinkäufe in die PensionskasseEffektive BerufskostenAus- und WeiterbildungDrittbetreuung von KindernAlimentenzahlungenZusätzliche EinkünfteVermögen und Wertschriften
Geordnetes Unterlagen-Set für die Beratung
Unterlagen-CheckGut vorbereitet.
Schneller geklärt.

Erster Überblick

Was häufig benötigt wird.

QuellensteuerabrechnungenLohnausweis des SteuerjahresAufenthaltsbewilligungNachweise zu Säule 3a / BVGBelege zu geltend gemachten KostenAngaben zu weiteren Einkünften und Vermögen
Die genaue Liste hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Kanton ab.
31. März: grundsätzlich eine Verwirkungsfrist.

Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung muss der Antrag grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres beim Wohnsitzkanton gestellt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei einem Wegzug können frühere Fristen gelten.

Offizielle Informationen der ESTV
Antonio Azzato, Ansprechpartner bei AZZ CoachingPersönlich für Sie da

Ihr Ansprechpartner

Komplexe Themen.
Verständlich besprochen.

„Eine gute Beratung beginnt mit den richtigen Fragen – und endet mit einem Plan, den Sie nachvollziehen können.“
Antonio AzzatoGeschäftsführer · AZZ Coaching GmbHAnfrage an Antonio senden

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Bekomme ich mit einer NOV sicher Quellensteuer zurück?

Nein. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Je nach ordentlicher Berechnung kann sich eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung ergeben.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Grundsätzlich bis 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Laut ESTV ist diese Frist nicht verlängerbar. Bei Wegzug oder speziellen Konstellationen können abweichende Zeitpunkte relevant sein.

Was passiert nach einem freiwilligen NOV-Antrag?

Bei in der Schweiz ansässigen Personen wird die nachträgliche ordentliche Veranlagung in den Folgejahren in der Regel bis zum Ende der Quellensteuerpflicht weitergeführt.

Muss ich alle Einkünfte und Vermögenswerte deklarieren?

Ja. Im Rahmen der NOV werden grundsätzlich sämtliche steuerlich relevanten Einkünfte und Vermögensbestandteile deklariert.

Gilt das Angebot auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland?

Sie können Ihre Situation anfragen. Für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz gelten besondere Voraussetzungen, beispielsweise zur Quasi-Ansässigkeit und zur Zustelladresse.

Bereit für den nächsten Schritt?

Quellensteuer jetzt einordnen lassen.

Unverbindliche Anfrage starten
Jetzt anfragen